Marklkofen! Sonniges Grundstück mit bester Zukunftsperspektive


209.000,00 €
1.163,00 m²
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wohn
OFFEN
84163 Marklkofen / Wunder
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Expose-Anfrage

Herr Christian Pelger
Schießstättgasse
84307 Eggenfelden
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004987215060400
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Ihr Bauplatz in Marklkofen – die perfekte Grundlage für Ihr Eigenheim!

Zum Verkauf steht ein Grundstück mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten in einer ruhigen Gegend. Dieses Grundstück eignet sich ideal für Investoren oder private Bauherren.

Fläche: 1.163 m²

Bebaubarkeit: Das Grundstück ist gemäß §30 BauGB im Mischdorfgebiet bebaubar, was eine vielseitige Nutzung für Wohnen und Gewerbe ermöglicht. Hier lassen sich individuelle Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder kleinere Gewerbebetriebe verwirklichen.

Lage: Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Randlage, die eine perfekte Mischung aus Natur und guter Erreichbarkeit bietet. Diese Lage ist ideal für diejenigen, die die Vorteile des Landlebens mit der Nähe zu wichtigen Einrichtungen kombinieren möchten.
Besonderheiten: Die Randlage und die vielfältigen Bebauungsmöglichkeiten machen dieses Grundstück zu einer attraktiven Investition. Zudem dient es als Zufahrt zum benachbarten Grundstück Nr. 2.

Vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Immobilie. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage ein detailliertes Exposé mit allen relevanten Informationen. Wenn das Angebot Ihr Interesse weckt, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Besichtigungstermin. So können Sie die Immobilie und ihre Potenziale direkt vor Ort kennenlernen.

Die Immobilien Eggenfelden GmbH ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobiliengeschäfte in Bayern. Unser Team steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung, fundierter Marktkenntnis und persönlicher Betreuung bei Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien zur Seite.

Unsere Leistungen im Überblick:

Immobilienbewertung: Wir erstellen fundierte Gutachten durch erfahrene Sachverständige, um den Wert Ihrer Immobilie präzise zu ermitteln.
Verwaltung: Wir übernehmen die zuverlässige Miet- und WEG-Verwaltung Ihrer Objekte und sorgen für ein professionelles Facility Management.
Vermittlung: Mit maßgeschneiderten Vermarktungsstrategien und einem breiten Netzwerk bringen wir Käufer und Verkäufer erfolgreich zusammen.
Unsere Kunden profitieren von unserer transparenten Arbeitsweise und unserem hohen Anspruch an Servicequalität. Wenn Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, freuen wir uns, Sie unverbindlich zu beraten.

Kontakt

Immobilien Eggenfelden GmbH
GF: Herrn Christian Pelger
Schießstättgasse 1
84307 Eggenfelden
Telefon: +49 (0) 8721 50 60 40-0
E-Mail: mail@immobilien-eggenfelden.de
Web: www.immobilien-eggenfelden.de

Alle Angaben ohne Gewähr. Interessenten sollten die baurechtlichen Gegebenheiten eigenständig prüfen.
Die Grundstücke befinden sich in der idyllischen Umgebung von Warth/Wunder, einem Ortsteil der Gemeinde Marklkofen. Diese ruhige Randlage bietet eine angenehme Mischung aus ländlicher Idylle und guter Anbindung an die umliegenden Ortschaften. Marklkofen liegt in Niederbayern, in der Nähe von Dingolfing, und bietet eine hervorragende Infrastruktur sowie zahlreiche Freizeitmöglichkeiten in der Natur. Die Lage ist ideal für alle, die eine ruhige, naturnahe Umgebung mit gleichzeitig guter Erreichbarkeit schätzen.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 5 Dorfgebiete
(1) Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
(2) Zulässig sind
1.Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
2.Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen,
3.sonstige Wohngebäude,
4.Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
5.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
6.sonstige Gewerbebetriebe,
7.Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
8.Gartenbaubetriebe,
9.Tankstellen.
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 zugelassen werden.