Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1. Gültigkeit
Allen unseren Angeboten liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Wer auf eines unserer Angebote eingeht, erkennt damit die Bedingungen als für sich verbindlich an.

§ 2. Zustandekommen des Maklervertrages
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung eines Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter eines von der Immobilien Eggenfelden GmbH angebotenen Objektes kommt ein Maklervertrag mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten zustande.

§ 3. Weitergabeverbot
Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz in voller Provisionshöhe nach Maßgabe des § 7. Vorkenntnisse bzgl. eines Angebotsobjektes sind uns unverzüglich schriftlich unter Angabe des Anbieters mitzuteilen. Unterlässt dies der Interessent, erkennt er unsere weitere Maklertätigkeit in dieser Angelegenheit als ursächliche Vermittlungstätigkeit für einen späteren Vertragsabschluss an.

§ 4. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

§ 5. Haftungsbegrenzung
Unsere Angebote erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung für uns. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilen Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Eine Gewähr für die durch die Immobilien Eggenfelden GmbH angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Immobilien Eggenfelden GmbH ist ausgeschlossen. Zwischenkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

§ 6. Informationspflicht
Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis unverzüglich und ausschließlich an uns zu verweisen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Immobilien Eggenfelden GmbH, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen sowie Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

§ 7. Provisionspflicht
Der Anspruch auf Maklerprovision wird fällig mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommen Vertrags, auch wenn dieser zu anderen als den angebotenen Konditionen erfolgt oder wenn und soweit im zeitlichen und/oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete, bei Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt sowie auch, wenn ein anderes Objekt des gleichen Eigentümers angemietet oder erworben wird. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage, abzüglich der für den durch Pacht- oder Mietvertrag bereits gezahlten Courtage, zu zahlen. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht, im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.

§ 8. Höhe der Provision
Die Provision beträgt wenn im Angebot keine andere Provisionsforderung genannt ist oder vereinbart wurde:
·   bei Vermittlung von Grundbesitz bebaut oder unbebaut jeweils 3,57% für Verkäufer und Käufer aus dem Gesamtkaufpreis
·   bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Netto-Monatsmieten für den Vermieter
·   bei Anmietung von Gewerberäumen/ -flächen 3,57 Brutto-Monatsmieten für den Vermieter
·   bei Anmietung von Gewerberäumen/ -flächen 3,57 Brutto-Monatsmieten für den Mieter
(Definition der Bruttomiete: Nettomiete + Nebenkosten + Heizkosten)
Vorgenannte Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen MwSt.

§ 9. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksam zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

§ 10. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Eggenfelden als Gerichtsstand vereinbart.